in Gedenken " Flieger Revue"
Verfasst: Fr 19. Jan 2024, 14:11
von старый мешок
Vor wenigen Tagen hat der Verlag PPV-Medien, in dem auch die "Flieger Revue" erscheint, Insolvenz angemeldet. Damit dürfte auch das Ende der ältesten deutschen Luftfahrtzeitschrift, mit über 70Jahren, eingeläutet worden sein. Eventuell wird noch die Ausgabe 2 ausgeliefert, da bereits gedruckt.
Tschüss "Flieger Revue"

Re: in Gedenken " Flieger Revue"
Verfasst: Fr 19. Jan 2024, 15:46
von bluemchen
Ach du kriegst die Tür nich zu
Das ärgert mich umso mehr, da meine damalige Sammlung Ende der 50-er Jahre - damals die
"Flügel der Heimat" und ab ´60 die
AeroSport unter K-H-Hardt -, inzwischen flöten gegangen ist, manchmal ist der Mensch doch echt dämlich.
R.
(Dann soll der Hausmeister gleich mal eine Sammelbestellung machen, bevor die Auflage weg ist)
Re: in Gedenken " Flieger Revue"
Verfasst: Fr 19. Jan 2024, 16:16
von EA-Henning
.... mangels Masse....
Re: in Gedenken " Flieger Revue"
Verfasst: So 21. Jan 2024, 15:43
von Kilo Mike Sierra
Nichts bleibt so, wie es war.
Re: in Gedenken " Flieger Revue"
Verfasst: Mo 22. Jan 2024, 12:07
von PeterFrei
In dem Verfahren über den Antrag d.
PPV Medien GmbH, Dachauer Straße 37 b, 85232 Bergkirchen, vertreten durch den Geschäftsführer Kramny
Thilo M.
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 73930
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Jaeger Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB, Dietlindenstraße 13, 80802 München
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 16.01.2024 um 10:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Michael Bauer, Nymphenburger Straße 5,
80335 München, Telefon: +49(89)30905860, Telefax: +49(89)309058610.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.